Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass sämtliche Objektsinformationen vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Der Makler gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt für die Richtigkeit derselben keine Haftung.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem wird es untersagt die Objektnachweise und -informationen ohne eine zuvor einzuholende ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders als in der Objektanzeige oder im Exposé angegeben, an uns zu zahlen:
Die genaue Höhe der für das angebotene Objekt zu zahlenden Maklerprovision ist der
Objektsanzeige bzw. dem Exposé zu entnehmen.
Schließt der Ehegatte des Auftraggebers, ein Verwandter bzw. auch eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber.
Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekts bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen. Wird das Objekt dem Auftraggeber anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden anzuzeigen, dass hinsichtlich des Objekts bereits Vorkenntnis besteht. In diesem Fall sind auch etwaige Maklerdienste Dritter abzulehnen.
Besichtigungen sind nach vorausgehender Absprache zusammen mit dem Makler durchzuführen.
Die Haftung des Maklers wird auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit nimmt.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass sämtliche Objektsinformationen vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Der Makler gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt für die Richtigkeit derselben keine Haftung.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem wird es untersagt die Objektnachweise und -informationen ohne eine zuvor einzuholende ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders als in der Objektanzeige oder im Exposé angegeben, an uns zu zahlen:
Die genaue Höhe der für das angebotene Objekt zu zahlenden Maklerprovision ist der Objektsanzeige bzw. dem Exposé zu entnehmen.
Schließt der Ehegatte des Auftraggebers, ein Verwandter bzw. auch eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber.
Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekts bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen. Wird das Objekt dem Auftraggeber anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden anzuzeigen, dass hinsichtlich des Objekts bereits Vorkenntnis besteht. In diesem Fall sind auch etwaige Maklerdienste Dritter abzulehnen.
Besichtigungen sind nach vorausgehender Absprache zusammen mit dem Makler durchzuführen.
Die Haftung des Maklers wird auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit nimmt.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Handelt es sich bei dem Makler und dem Kunden um Vollkaufleute im Sinne des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie als Gerichtsstand Mannheim vereinbart.