Die Bundesregierung Deutschland will mit einer Gesetzesänderung bewirken, dass ein Verkäufer einer Immobilie die Maklerprovision ausschließlich alleine tragen muss. Der Käufer soll mit der Gesetzesänderung entlastet werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Im Folgenden erläutern wir die Folgen genauer.
Im Falle dessen, dass der Immobilienverkäufer die Maklerprovision alleine trägt, erhöht sich insgesamt der Verkaufspreis des Objekts. Folglich steigen die Immobilienpreise noch weiter und stärker. Käufer zahlen zwar nicht mehr die Hälfte der Provision, dafür wird aber die gesamte Provision auf den Kaufpreis addiert. Das Bestellerprinzip sorgt also nicht für Entlastung, sondern für eine zusätzliche Belastung des Käufers.
Durch einen Anstieg der Immobilienpreise folgt ein Anstieg der Grunderwerbssteuer. Der Käufer muss also auch hier mehr zahlen als zuvor. Nach aktuellem Stand wird in diesem Fall die Maklerprovision besteuert und nicht der Objektpreis als solcher. Die höheren Staatseinnahmen können zudem einen Anstieg der Grunderwerbssteuer in den Ballungszentren bedeuten. Hierdurch erhält der Staat erhöhte Steuerzahlungen, die der Käufer tragen muss.
Zudem sind Immobilienmakler einzig für den Verkäufer tätig, der zugleich Auftraggeber ist. Die Interessen des Käufers werden demnach zweitrangig und sind vom Immobilienmakler nicht mehr vertraglich festgesetzt zu verfolgen. Käufer erhalten keine Beratung mehr und werden bei einer der wichtigsten und weitreichendsten Entscheidungen allein gelassen.
Die faire Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer findet
in vielen anderen Wirtschaftsbranchen Anwendung und wird als gerecht und
transparent empfunden. Durch die Gesetzesänderung würde diese
anerkannte Methode nicht mehr existieren und eine Überregulierung des
Immobilienmarktes durch den Staat stattfinden.
Bei der Online-Petition des Immobilienverbands Deutschland ivd konnten knapp 22.000 Unterschriften gesammelt werden. Ziel der Petition ist, die Gesetzesänderung zur Erhaltung der Vertragsfreiheit und des Verbraucherschutzes aufzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ivd.
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