Eigentümer und Vermieter sind seit 2014 dazu verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Der Energieausweis ist spätestens bei dem ersten Besichtigungstermin vorzulegen. Nach Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrags wird der Energieausweis an den neuen Mieter bzw. Eigentümer übergeben. Ein Verstoß dessen gilt als eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgeldstrafen im vierstelligen Bereich zur Folge haben.
Doch was ist ein Energieausweis überhaupt? Wo bekommen Sie ihn her und was kostet das? Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen für Sie kurz und einfach beantwortet.
Wie der Name schon verrät, zeigt der Energieausweis eines Hauses den Energieverbrauch der Immobilie auf. Dieser Verbrauch wird auf einer Skala dargestellt, welche von A++ (grün) bis G (rot) reicht. Je „grüner“ der Wert, desto geringer ist der Energieverbrauch des Hauses und desto niedriger die Energiekosten für Eigentümer bzw. Mieter. Zertifizierte Fachkräfte erstellen sie für das gesamte Haus, wenn es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Im Nachgang kann der Energieverbrauch von den Mietern bzw. Wohnungseigentümer anteilig für die jeweilige Wohnung ausgerechnet werden. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Ein neuer Ausweis ist jedoch notwendig, wenn bspw. Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.
In einem Energieausweis müssen die grundlegenden Angaben zu der Immobilie gemacht werden, unter anderem Baujahr und Heizungsart. Zudem bedarf es des Ausweistyps (s. Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis). Anhand des Energieverbrauchs wird die Energieeffizienzklasse (A++ bis G) bestimmt und ebenfalls auf dem Energieausweis vermerkt.
In den meisten Fällen erhalten Sie den Energieausweis von Ihrer Hausverwaltung. Sie können einen neuen Energieausweis erstellen lassen, wenn dieser abgelaufen, ungültig oder nicht vorhanden ist. Was Sie hierbei beachten müssen, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und wo Sie einen Energieausweis beantragen können, wird nachfolgend behandelt.
Die Wahl des Ausweises ist eine individuelle Entscheidung. Welche Ausweisart für eine Immobilie gewählt wird, hängt von den gesetzlichen Vorgaben, der Meinung des Eigentümers und der Immobilie selbst ab. Welche Art geeigneter ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Ein Verbrauchsausweis zeigt den durchschnittlichen tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre.
Der theoretische Energieverbrauch wird durch eine Analyse der einzelnen Hausbestandteile ermittelt. Immobilien, die vor dem 01.11.1977 erbaut wurden und über weniger als fünf Parteien verfügen, müssen einen Bedarfsausweis vorlegen. In den meisten anderen Fällen reicht ein Verbrauchsausweis aus.
Bei denkmalgeschützten und sehr kleinen Immobilien oder sogenannten Abrissgebäuden muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht die Regel und grundsätzlich bedeutet ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit.