Was ist die Grundsteuer und welchen Zweck hat sie? Informationen, Regelungen und Fristen für Eigentümer

August 2022 // Am 1. Juli 2022 hat das Verfahren zur Neubewertung des Eigentums begonnen. Seitdem besteht die Pflicht zur Erklärung der Grundsteuer. Die meisten Eigentümer haben diese Information bereits erhalten. Zum Jahresbeginn wurden Sie bereits informiert und auf ihre Pflicht zur Teilnahme an der Grundsteuerreform hingewiesen. Die Grundsteuer lässt sich neben der Gewerbesteuer als eine der maßgeblichen Einnahmequellen von Kommunen bezeichnen. Dabei geht es um eine Steuer, die auf Immobilien und Grundbesitz anfällt. Sie wird auch als Objektsteuer und als Kommunalsteuer bezeichnet. Die Grundsteuer wird erhoben, um alle ortsansässigen Eigentümer an den Kosten der kommunalen Infrastruktur zu beteiligen. Diese wird jährlich erhoben. Jedem dem in Deutschland Wohneigentum, Baufläche oder land- beziehungsweise forstwirtschaftliche Nutzfläche gehört muss die Grundsteuer zahlen. Egal ob Privatpersonen als auch Unternehmen. Von der Eigentumswohnung über das Mehrfamilienhaus bis hin zum Mietshaus deckt die Grundsteuer sämtliche Facetten des Immobilienbesitzes ab. Darüber hinaus wird die Steuer sowohl auf bebaute als auch auf nicht-bebaute Grundstücke erhoben. Auch ein bestehendes oder neu beschlossenes Erbbaurecht führt zur Grundsteuerpflicht. Die Grundsteuer wird dann zwischen Erbbaurechtsnehmer und -geber aufgeteilt.

 

Wie wird die Grundsteuer erhoben?

Von Kommune zu Kommune variiert die Steuerlast, die sich aus der Grundsteuer ergibt und unterscheidet sich grundsätzlich auch regional, je nachdem wo das einzelne Grundstück liegt. Ausschlaggebend dabei sind stets drei Variablen, die für die Höhe der jährlich anfallenden Grundsteuer sind: Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.

 

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Um der Pflicht nachzukommen, müssen Eigentümer dem Finanzamt bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober 2022 Daten zu den Objekten, die sie besitzen, übermitteln. Die Übermittlung der Daten erfolgt mithilfe des auch für die Einkommensteuer verwendeten Elster-Portals. Das Finanzamt nutzt dann diese Daten als Grundlage für die Ermittlung des Objektwertes. Angaben wie die Art des Eigentums (z.B Einfamilienhaus) sind in der Regel wichtig ausserdem auch die Grundstücksfläche, die Wohn- oder Nutzfläche (bei Vermietung), den Bodenrichtwert und das Baujahr.

 

 

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier:

www.wiwo.de  www.bundesfinanzministerium.de

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