Die Widerrufsbelehrung ist eine rechtliche Vorgabe zum Verbraucherschutz, der Immobilieninteressent muss deren Kenntnisnahme bestätigen. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann der Immobilienmakler aktiv werden, außer, es wird eine Fristverkürzung schriftlich vereinbart. Mit der Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung und dem Versand des Exposés fällt noch keine Provision an. Die Provision ist erfolgsabhängig und wird erst nach erbrachter Dienstleistung fällig. Sollten Sie an dem angefragten Immobilienobjekt kein Interesse mehr haben, würden wir uns über einen kurzen Hinweis freuen. Eine Kündigung oder ähnliches ist jedoch nicht notwendig.
Die Widerrufsbelehrung klärt den Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht einschließlich der Folgen eines Widerrufs auf. Das ist die Gesetzesgrundlage dazu:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Immobilienmakler sind seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, Immobilieninteressenten über deren Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen formell aufzuklären. Hat der Interessent bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen hat, darf der Immobilienmakler erst tätig werden.
Das Widerrufsrecht wird im BGB festgehalten und gilt daher nur für Privatpersonen. Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten andere Bestimmungen, welche bspw. im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt sind.
Die Widerrufsbelehrung dient dem Verbraucherschutz. Durch sie wird gewährleistet, dass Verbraucher von Fernabsatzverträgen und Verträgen, die nicht in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen formlos und ohne Begründung zurücktreten können.
Sobald der Immobilienmakler seiner Informations- und Belehrungspflicht (s. u.) nachgekommen ist, beginnt die Widerrufsfrist. Sollte der Immobilienmakler die Widerrufsbelehrung nicht an den Interessenten übermitteln, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch um ein weiteres Jahr und beträgt dann somit ein Jahr und 14 Tage.
Wenn der Interessent schnell Informationen zu dem entsprechenden Immobilienobjekt erhalten möchte, kann er ausdrücklich darum bitten, dass der Immobilienmakler mit seiner Tätigkeit bereits vor Fristende beginnt. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist erfüllt, endet die Widerrufsfrist automatisch, da die Leistung erbracht wurde. Erst bei Leistungserfüllung wird die Provision fällig.
Diese Pflichten beinhalten die Belehrung des Immobilienmaklers über die Vertragsbedingungen (Laufzeit, Provision etc.), die angefragten oder angebotenen Leistungen und die Identität des Maklers (Firma, Name, Anschrift etc.). Die Belehrung über Wertersatz kommt dann zum Tragen, wenn die Widerrufsfrist vom Interessenten verkürzt wird bzw. der Makler ausdrücklich bereits vor Ende der Frist mit seiner Arbeit beginnen soll und dann widersprochen wird. In diesem Fall hat der Immobilienmakler einen Anspruch auf Wertersatz, dessen Höhe in der Belehrung festgelegt worden sein muss. All diese Informationen werden in der Regel entweder im Exposé oder im Alleinauftrag festgehalten.
Bei einem Widerruf werden alle bisher getätigten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht. Hierfür werden keine Entgelte erhoben. Der Immobilienmakler beendet umgehend seine Vermittlungstätigkeiten, sofern er damit bereits begonnen hat.
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